Zukunft mit Komplementärmedizin

Die Aus­ar­bei­tung einer Initia­ti­ve zur Ver­an­ke­rung der Kom­ple­men­tär­me­di­zin in der Schwei­ze­ri­schen Bun­des­ver­fas­sung begann vor vier­ein­halb Jah­ren. Enga­gier­te Dis­kus­sio­nen wur­den damals über das
Wört­chen „umfas­send“ geführt. Soll­te die Kom­ple­men­tär­me­di­zin ein­fach nur in den Geset­zen und Ver­ord­nun­gen berück­sich­tigt wer­den, oder soll­te dies umfas­send gesche­hen, wie renom­mier­te Staats­recht­ler emp­fah­len.

Nun hat die­se Nuan­ce der spä­ter ein­ge­reich­ten Volks­in­itia­ti­ve zum Durch­bruch ver­hol­fen, indem sie der poli­ti­schen Dis­kus­si­on Spiel­raum bot. Das Par­la­ment konn­te so einer Vari­an­te zustim­men, die kei­ne abso­lu­te For­de­rung ent­hält; es kam zum sprich­wört­li­chen Schwei­zer Kom­pro­miss, einer mehr­heits­fä­hi­gen Vor­la­ge, die nun zur Abstim­mung gelangt. Die Chan­cen sind intakt, dass das erfor­der­li­che Volks- und Stän­de­mehr erreicht wird, wel­ches für Ände­run­gen der Bun­des­ver­fas­sung not­wen­dig ist.

Volks­in­itia­ti­ven haben es in der Regel schwer: Seit Bestehen der Schwei­ze­ri­schen Bun­des­ver­fas­sung wur­den gan­ze 15 Initia­ti­ven ange­nom­men, das sind kei­ne zehn Pro­zent. Gegen­vor­schlä­ge des Par­la­ments – und um einen sol­chen han­delt es sich bei der Abstim­mungs­vor­la­ge „Zukunft mit Kom­ple­men­tär­me­di­zin“ – haben es etwas leich­ter. Etwas mehr als ein Drit­tel, sechs an der Zahl, wur­den bis­her ange­nom­men.

Soll­te der Gegen­vor­schlag Zustim­mung fin­den, hat dies für die Kom­ple­men­tär­me­di­zin eine enor­me Bedeu­tung und wird weit über die Lan­des­gren­zen der Schweiz wahr­ge­nom­men wer­den. Ins­be­son­de­re für die Staa­ten der Euro­päi­schen Uni­on wird es eine Signal­wir­kung haben, aber auch für die USA.

In der Schweiz haben die Zusatz­ver­si­che­run­gen für alter­na­ti­ve Heil­me­tho­den eine wei­te Ver­brei­tung, weil es vie­le Tau­send nicht­ärzt­li­che The­ra­peu­ten gibt, deren Tätig­kei­ten nicht durch die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung bezahlt wer­den. Sol­che Zusatz­ver­si­che­run­gen haben noch an Bedeu­tung gewon­nen, seit im Jah­re 2005 auch die ärzt­li­chen kom­ple­men­tär­me­di­zi­ni­schen Behand­lun­gen von fünf Fach­rich­tun­gen aus der Lis­te der ver­gü­tungs­fä­hi­gen Leis­tun­gen gestri­chen wur­den. Ande­rer­seits wur­den mit die­sem Ent­scheid älte­re und kran­ke Men­schen ohne ent­spre­chen­de Zusatz­ver­si­che­run­gen von vie­len kom­ple­men­tär­me­di­zi­ni­schen Leis­tun­gen aus­ge­schlos­sen.

Ein Ja zum Gegen­vor­schlag des Par­la­ments wird es mög­lich machen, die ärzt­li­che Kom­ple­men­tär­me­di­zin wie­der in die Grund­ver­si­che­rung auf­zu­neh­men. Es kann jedoch nicht genü­gend oft betont wer­den, dass sich damit an der Ver­gü­tung der nicht­ärzt­li­chen The­ra­pi­en nichts ändern wird. Denn einer­seits haben die The­ra­peu­ten nie ein Inter­es­se gezeigt, ihre Leis­tun­gen durch die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung ver­gü­tet zu erhal­ten, und ande­rer­seits ist auf Geset­zes­ebe­ne der poli­ti­sche Wil­le dazu kei­nes­wegs erkenn­bar. Daher soll­ten die­je­ni­gen Ver­si­cher­ten, wel­che Zusatz­ver­si­che­run­gen für alter­na­ti­ve Heil­me­tho­den abge­schlos­sen haben, die­se auch nach einer all­fäl­li­gen Annah­me des Gegen­vor­schlags nicht kün­di­gen.

Lie­be Lese­rin, lie­ber Leser

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Autoren67

Chris­toph Oling
Für das Redak­ti­ons­team

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