
Ein komplementärmedizinisch tätiger Arzt verursacht zulasten der obligatorischen Krankenversicherung lediglich halb so viele Kosten wie der Durchschnitt aller Ärzte, die als Grundversorger tätig sind. Pro Patient sind bei ihm die Medikamentenkosten um rund ein Viertel tiefer. Seine Patienten sind deutlich zufriedener, die Heilungsfortschritte besser und die Nebenwirkungen der Therapien und Medikamente geringer – obwohl er schwerer kranke und mehr chronisch kranke Patienten behandelt als ein schulmedizinisch tätiger Arzt.
All das ist offensichtlich für Bundesrat Pascal Couchepin nicht relevant. Unter weitgehender Missachtung sowohl der wissenschaftlichen Ergebnisse des Programms Evaluation Komplementärmedizin (PEK) als auch des Volkswillens verfügte er selbstherrlich, die fünf Methoden der Komplementärmedizin seien mit Ausnahme der Akupunktur wieder aus dem Grundversicherungskatalog zu streichen. Er will damit Kosten sparen. Genauso gut hätte er fordern können, man müsse bei Übergewichtigen das Gemüse vom Menüplan streichen, um so Kalorien einzusparen.
Wenn die Angelegenheit nicht derart ernst wäre, könnte man ihr durchaus eine heitere Note abgewinnen. Der Fehlentscheid von Bundesrat Couchepin hat jedoch für viele unangenehme Folgen: Manche Patienten werden komplementärmedizinische Behandlungen vermehrt aus der eigenen Tasche bezahlen müssen; vor allem jene, die zu krank oder zu alt sind, um bei ihrer Krankenkasse eine komplementärmedizinische Zusatzversicherung abschliessen zu können. Und die anderen müssen nun eine Zusatzprämie berappen – sozusagen als Dank dafür, dass sie der Grundversicherung billiger zu stehen kommen. Auch letzteres hat im Übrigen das PEK-Forschungsprojekt gezeigt.
Dass die ärztliche Komplementärmedizin aus der Gesundheitsversorgung verschwinden wird, ist zwar
nach dem Couchepin-Entscheid nicht zu befürchten. Auch die Ita Wegman Klinik wird weiter bestehen. Einschneidende Folgen für die komplementärmedizinische Versorgung würden jedoch dann entstehen, wenn im Nachgang zum Couchepin-Entscheid auch die – wirksamen, zweckmässigen und wirtschaftlichen (!) – komplementärmedizinischen Heilmittel wieder aus der Spezialitätenliste gestrichen würden. Dann wäre zu befürchten, dass im kleinen Schweizer Binnenmarkt plötzlich wichtige komplementärmedizinische Medikamente nicht mehr erhältlich wären.
Um so wichtiger ist nun, dass wir gemeinsam Gegensteuer geben, um den Couchepin-Entscheid schon bald zu korrigieren. Für die Volksinitiative „JA zur Komplementärmedizin“ wurden in nur neun Monaten bereits 150 000 Unterschriften gesammelt.
Herzlichen Dank allen, die dabei mitgeholfen haben! Die Initiative hat dank Bundesrat Couchepin zusätzliche Unterstützung und Rückenwind erhalten. Auch so gesehen war sein Fehlentscheid ein Schildbürgerstreich.
Fachperson | Christoph Oling |
Arbeitsschwerpunkte | Seit 1980 an der Ita Wegman Klinik als Geschäftsführer tätig. Zuvor Ausbildung im Treuhandwesen, eigene Firma mit Ausrichtung Sozial-, Steuer-, Betriebsberatung, Gastronomie. Langjährige politische Tätigkeit, Gemeinderat. Später Gesundheitspolitik. Weiterbildung in Spitalführung. Vorstandsmitglied ffg – forum für ganzheitsmedizin, Trägerin der Eidg. Volksinitiative „JA zur Komplementärmedizin“ sowie anderer Vereine und Stiftungen. |
Kontakt | christoph.oling @wegmanklinik.ch |