Den Initiantinnen und Initianten dieser Volksinitiative ist es ein Anliegen, die Komplementärmedizin gemäss ihrer gesellschaftlichen Bedeutung innerhalb des bestehenden Gesundheits- und Rechtssystems zu positionieren. Dies bedingt keine Sonderstellung der Komplementärmedizin, sondern verlangt ihre gleichberechtigte und sachgerechte Positionierung zu einer ganzheitlichen Betrachtungs- und Behandlungsweise von Gesundheit und Krankheiten.
F: Wozu braucht es eine solche Initiative?
HUA: Die Komplementärmedizin hat in der Bevölkerung einen hohen Stellenwert. Dem wird aber weder in der Gesundheitspolitik noch in der Ausbildung von Ärzten und Therapeuten Rechnung getragen. Ebenso ist das komplementärmedizinische Angebot durch öffentliche Spitäler absolut marginal.
F: Befürchten Sie keine Kostenexplosion?
Eine Kostenexplosion ist gar nicht möglich. Die ganze Komplementärmedizin macht in der Schweiz kein halbes Prozent der gesamten erfassten Krankheitskosten aus. Es ist auch nicht unsere Forderung, dass einfach alles von der Grundversicherung übernommen wird. Die fünf provisorisch aufgenommenen Therapierichtungen allerdings müssen drin bleiben. Auch darf die Vielfalt natürlicher Heilmittel nicht durch unnötige behördliche Hürden eingeschränkt werden.
F: Herr Albonico, Sie selber sind Arzt und plädieren mit dieser Initiative für eine Stärkung auch der nichtärztlichen Therapeuten – setzen Sie irgendwo Grenzen?
Sie sprechen die Frage der Abgrenzung an: Wir sind auf keinen Fall für ein „Jekami“. Den nichtärztlichen Therapeuten geht es nicht um Aufnahme in die obligatorische Krankenversicherung. Wichtig ist aber, dass qualifizierte Therapeuten ihren Beruf legal ausüben können – das ist heute noch keineswegs schweizweit gewährleistet! Die Abgrenzung gehört aber nicht in einen Initiativtext, sondern muss auf Gesetzes- und Verordnungsebene festgelegt werden.