
Die Abstimmungsvorlage vom 17. Mai ist mit fünf Kernforderungen von Seiten der Initianten verbunden, die auch im Parlament Zustimmung fanden:
1. Zusammenarbeit von Schul- und Komplementärmedizin (Integrative Medizin)
2. Heilmittelschatz der Komplementärmedizin bewahren
3. Berufsanerkennung und Qualitätssicherung von nichtärztlichen Therapeuten
4. Fünf ärztliche Leistungen wieder in die Grundversicherung aufnehmen:
(Anthroposophische Medizin, Homöopathie, Neuraltherapie, Phytotherapie
und Traditionelle Chinesische Medizin)
5. Forschung und Lehre fördern an öffentlichen Institutionen wie Universitäten
und Fachhochschulen.
Die Abstimmung „Zukunft mit Komplementärmedizin“ und ihre Stellung in Europa
Am 17. Mai 2009 wird die Schweizer Bevölkerung darüber abstimmen, ob die Komplementärmedizin in der Bundesverfassung verankert wird. Das soll mit einem neu geschaffenen Verfassungsartikel (Art. 118a BV) geschehen, der folgenden Text beinhaltet: „Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Berücksichtigung der Komplementärmedizin“. Mit der Abstimmungsvorlage wird dem im Volk vorhandenen Bedürfnis nach einer besseren gesetzlichen Verankerung der Komplementärmedizin in der Schweiz entsprochen. Ziel ist es, dass die Komplementärmedizin langfristig legal ausgeübt werden kann. Eine Annahme der Vorlage wird Wirkungen weit über die Schweiz hinaus haben.
Auch in Europa will die Bevölkerung Komplementärmedizin
Strom der Zeit und das nicht nur in der Schweiz. Ein paar Zahlen sollen das illustrieren: 40–70 % der Europäer haben Erfahrungen mit Komplementärmedizin, 10–20 % haben diesbezüglich einen Arzt aufgesucht.1 In Grossbritannien überweisen 83 % der Hausärzte ihre Patienten in geeigneten Situationen zu komplementärmedizinischen Behandlungen.2 20–40 % wenden diese selber an.3 Trotz des ständig wachsenden Bedarfs an Komplementärmedizin ist deren rechtliche Regelung in Europa lückenhaft.4 Und jede nationale Regelung hat Auswirkungen darauf, wie in Europa gedacht wird.
Aufgrund des Anspruchs der europäischen Bürger auf Dienstleistungen der Komplementärmedizin ist die Europäische Kommission zunehmend gezwungen, sich mit den Fragen der Komplementärmedizin auseinanderzusetzen. So gibt es in der europäischen Arzneimittelgesetzgebung bereits vereinfachte Registrierungsmöglichkeiten für homöopathisch hergestellte Arzneimittel (Dir 2001/83, Art 13–16), traditionelle pflanzliche Arzneimittel (Dir 2001/83, Kap 2a Art 16a-16i) sowie erste Ansätze in einer Kommunikation der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament, welche der besonderen Natur der anthroposophischen Arzneimittel Rechnung trägt (KOM[2008]584).
Zunehmende internationale Anerkennung
Ein weiteres Beispiel dafür, dass Komplementärmedizin auf europäischer Ebene zunehmend ernst genommen wird, ist die Tatsache, dass das 7. Forschungsrahmenprogramm der EU5 eine Ausschreibung für Forschungsprojekte zur Eruierung des Bedarfs, der Verbreitung und der Terminologie verschiedener komplementärmedizischer Methoden in Europa enthält. Auf der Basis dieser Erhebung soll ein Fahrplan für gezielte Forschung im Bereich der Komplementärmedizin aufgestellt werden. Die Universität Bern (KIKOM) ist bei dieser Ausschreibung beteiligt.
Die World Health Organisation (WHO) hat die Bedeutung der Komplementärmedizin schon lange erkannt und propagiert. So hat die WHO sich bei ihrer jüngsten Deklaration im Zusammenhang mit dem Congress on Traditional Medicine am 8.11.2008 in Beijing wieder explizit dafür ausgesprochen, dass die Regierungen weltweit geradezu dazu verpflichtet sind, das Potenzial der Komplementärmedizin in gesundheitspolitische Strategien mit einzubeziehen.6
Die Verfassungsbestimmung konkret umsetzen
Im Falle einer Annahme der schweizerischen Abstimmungsvorlage wird in Zukunft noch einiges an Arbeit zu leisten sein, um den kurzen Verfassungstext in den Bereichen der fünf Kernforderungen umzusetzen. Insbesondere die Förderung von Lehre und Forschung in der Komplementärmedizin bringt interessante Herausforderungen in diesem Umsetzungvorgang. Es muss ein Prozess auf universitärer Ebene eingeleitet werden, um entsprechende Lehrstühle zu schaffen, welche die fünf in der Schweiz am häufigsten verbreiteten ärztlichen komplementärmedizinischen Verfahren abdecken. Professuren in diesen Disziplinen müssen die drei klassischen universitären Bereiche Forschung, Lehre und Dienstleistung umfassen. Das bedeutet, dass sowohl hochstehende Forschung, Lehre im medizinischen Curriculum, professionelle Weiterbildung sowie stationäre und ambulante Dienstleistungen am Patienten zu leisten sind.
Auf dem Gebiet der Heilmittel wird angestrebt, die bereits im Heilmittelgesetz verankerte vereinfachte Zulassung für Arzneimittel der Komplementärmedizin so umzusetzen, dass die Arzneimittelvielfalt nicht durch die heute bestehenden, äusserst strengen Zulassungsbedingungen auch für Produkte eingeschränkt wird, die seit Jahren oder Jahrzehnten ohne Nebenwirkungen auf dem Markt sind. Die Tendenz, dass durch inadäquat strenge Vorschriften viele Heilmittel vom Markt verschwinden und dadurch die Therapiemöglichkeiten der komplementärmedizinisch tätigen Ärzte und Therapeuten stark eingeschränkt werden, soll gestoppt werden.
Eines ist klar: Das Abstimmungsergebnis wird nicht nur Folgen haben für die Situation der Komplementärmedizin in der Schweiz, sondern auch Einfluss nehmen auf die Entwicklung der Komplementärmedizin in Europa insgesamt, was von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist.
Quellenangaben:
1 Legal Status of Traditional Medicine and Complementary/Alternative Medicine: A Worldwide Review, World Health Organization,
Geneva 2001; WHO Traditional Medicine Strategy 2002–2005,
World Health Organization, Geneva 2002
2 Astin JA (1998b) A review of the incorporation of Complementary
and Alternative Medicine by mainstream physicians.
Archives of Internal Medicine. 158: 2303–2310
3 White AR, Resch K-L, Ernst E (1997) Complementary medicine:
use and attitudes among GPs. Family practice, 14:302–306.
4 Ersdal G, Ramstad S, How are European patients safeguarded when using complementary and alternative medicine (CAM)? Jurisdiction, supervision and reimbursement status in the EEA area (EU and EFTA) and Switzerland, CAM-Cancer Project, 28 October 2005; available at:
http://www.cam-cancer.org/mod_product/uploads/camcancer_legal_report_%28FINAL%29.pdf
5 HEALTH-2009–3.1–3: Complementary and Alternative Medicine.
FP7- HEALTH-2009-single-stage.
6 www.who.int/entity/medicines/areas/traditional/congress/beijing_declaration/en/index.html
Fachperson | Dr. med. Andreas Arendt |
Arbeitsschwerpunkte | Geboren 1964 Medizinstudium in Basel Arzt mit Allgemeinpraxis in Liestal seit 1998 Geschäftsführender Vorstand VAOAS Vorstandsmitglied und Schatzmeister IVAA |
Kontakt | Dr. med. Andreas Arendt Facharzt für Allgemeinmedizin FMH Kasernenstrasse 23 4410 Liestal |
Fachperson | Dr. med. Peter Zimmermann |
Arbeitsschwerpunkte | Geboren 1955. Medizinstudium in Mainz (Deutschland), London und Birmingham (Grossbritannien). Klinikstätigkeit in verschiedenen Spitälern in Deutschland und Finnland. Seit 1991 Praxis für Geburtshilfe und Gynäkologie in Lahti und Tampere, Finnland. Mitbegründer und Schatzmeister der Anthroposophischen Ärztegesellschaft in Finnland. Präsident der Internationalen Vereinigung AnthroposophischerÄrztegesellschaften (IVAA). |
Kontakt | Dr. med. Peter Zimmermann Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe Vellamontie 4 as 2 FIN-15870 Hollola, Finnland E-Mail: peter.zimmermann@fimnet.fi |