
Am 17. Mai 2009 stimmt das Schweizer Volk über den Verfassungsartikel „Zukunft mit Komplementärmedizin“ ab. Noëmi Baumann hat mit Ständerat Rolf Büttiker gesprochen, der den direkten Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Ja zur Komplementärmedizin“ im Parlament lanciert hatte.
Wird die Komplementärmedizin in die Verfassung aufgenommen?
Das hoffe ich. Die Chancen stehen gut. Mehrere repräsentative Umfragen zeigen, dass die Mehrheit der Bevölkerung einen Verfassungsartikel für Komplementärmedizin will.
Wieso konnte man nicht die ursprüngliche Volksinitiative zur Abstimmung bringen?
Natürlich wäre das möglich gewesen. Es war aber geschickter, die Initiative zurückzuziehen und den Gegenvorschlag vors Volk zu bringen. Zwei ähnliche Vorlagen können die Stimmberechtigten verwirren. Bei Unsicherheit besteht die Gefahr, dass beide Vorlagen abgelehnt werden. Ein wichtiges Argument für den Rückzug war auch, dass Gegenvorschläge von Volk und Ständen eher angenommen werden als Volksinitiativen.
Weshalb haben Gegenvorschläge bessere Chancen?
Weil diese aus dem Parlament kommen und von den Räten unterstützt werden. National- und Ständerat stehen klar hinter dem Verfassungsartikel für die Komplementärmedizin. Sage und schreibe 78.5 Prozent aller Parlamentarierinnen und Parlamentarier haben dem Gegenvorschlag zugestimmt. Damit erhöhen sich die Chancen, dass dieser von Volk und Ständen angenommen wird. Die Stimmberechtigten folgen in der Regel der Empfehlung des Parlaments und/oder des Bundesrats. Dies lässt sich auch statistisch belegen. Während Volksinitiativen in nur 9.5 Prozent der Fälle durchkommen, sind es bei Gegenvorschlägen 37.5 Prozent.
Bitte erklären Sie uns, wodurch sich der Gegenvorschlag von der ursprünglichen Initiative unterscheidet?
Der Unterschied ist gering. Ersatzlos gestrichen wurde das Wort „umfassend“. Komplementärmedizin muss mit einem Verfassungsartikel im Gesundheitswesen berücksichtigt werden, aber nicht mehr so weitgehend wie mit der ursprünglichen Volksinitiative. Gerade bei abstrakten Verfassungsartikeln kommt es auf die Umsetzung in den Gesetzen an. Der direkte Gegenvorschlag enthält die gleichen Kernforderungen wie die Volksinitiative: Wiederaufnahme von fünf Richtungen von Komplementärmedizin-Ärzten in die Grundversicherung, nationale Diplome für nichtärztliche Therapeuten, Integration der ärztlichen Komplementärmedizin in Lehre und Forschung sowie Wahrung des bewährten Heilmittelschatzes.
Braucht es überhaupt eine Verfassungsgrundlage für Komplementärmedizin?
Ja, wir haben in den letzten Jahren schlechte Erfahrungen gemacht. Ohne Verfassungsgrundlage riskiert die Komplementärmedizin zum Spielball der Regierung und der Behörden zu werden. Der Verfassungsartikel schafft die Grundlage für einen gesetzlichen Auftrag und ist eine Handlungsanweisung an das Parlament. Je höher die Zustimmung der Bevölkerung zum Verfassungsartikel, desto grösser ist der Druck auf National- und Ständerat und die kantonalen Parlamente. Der heutige Freiraum beim Vollzug der Gesetze muss eingeschränkt werden.
Weshalb setzen Sie sich persönlich so für die Komplementärmedizin ein?
Zuerst einmal habe ich selber gute Erfahrungen mit Komplementärmedizin gemacht. Grundsätzlich bin ich für die Methodenvielfalt. Es sollten alle Menschen in der Schweiz Zugang zu einer qualitativ gesicherten Komplementärmedizin haben. Weil diese politisch an den Rand gedrängt wurde, bin ich aktiv geworden und setzte mich für die Zusammenarbeit von Schul- und Komplementärmedizin ein.
Die Gegner haben sich bisher kaum zu Wort gemeldet. Ist überhaupt mit Widerstand zu rechnen?
Gegner gibt es ohne Zweifel. Noch wissen wir nicht, wie aktiv sie werden. Politisch ist es kaum opportun, gegen die Vorlage zu sein. Die Stille der Gegner kann aber trügerisch sein. Ich erinnere mich an die Verfassungsabstimmung zur neuen Bundesverfassung, als die Gegner erst in den letzten Tagen aufgetaucht sind und die Vorlage noch fast gekippt hätten. Gewonnen ist die Komplementärmedizin-Abstimmung noch nicht. Es braucht jede Stimme. Ich bitte Sie deshalb: Gehen Sie an die Urne und stimmen Sie Ja für eine Zukunft mit Komplementärmedizin!
Fachperson | Rolf Büttiker |
Arbeitsschwerpunkte | • dipl. Naturwissenschafter • Inhaber der „Wirtschaftsförderung Büttiker“ • 1977–2001 Gemeinderat Wolfwil • 1985–2001 Gemeindepräsident Wolfwil • 1981–1987 Verfassungsrat Kanton Solothurn • Nationalrat 1987–1991 • 1990–1999 Präsident FDP Kanton Solothurn • Ständerat seit 1991 • Ständeratspräsident 2005/2006 • Aktuelle Parlamentsmandate: Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK), Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF), Staatspolitische Kommission (SPK) und Neat-Aufsicht- delegation (Vizepräsident) |
Kontakt | www.rolfbuettiker.ch |