Anwendung von Überwärmungsbädern bei chronisch entzündlichen Erkrankungen

Das Wir­kungs­prin­zip der Hyper­ther­mie (Über­wär­mung) besteht in der Wär­me­stau­ung. Bei der Ganz­kör­per-Hyper­ther­mie im „Heckel-Bett“ (vgl. Arti­kel von A. Spieth) geschieht das durch Infra­rot-Bestrah­lung. Beim Über­wär­mungs­bad wird dem Kör­per durch das Was­ser Wär­me zuge­führt, gleich­zei­tig ist die Wär­me­ab­ga­be unter­bun­den, da die Kör­per­ober­flä­che fast voll­stän­dig von Was­ser bedeckt ist.

Ein fie­ber­ähn­li­cher Zustand ent­steht, der im Orga­nis­mus viel­fäl­ti­ge phy­sio­lo­gi­sche Wir­kun­gen aus­löst. So wer­den die Durch­blu­tung geför­dert, Stoff­wech­sel­pro­zes­se beschleu­nigt, das Immun­sys­tem ange­regt, die Rege­ne­ra­ti­on unter­stützt. Auf see­lisch geis­ti­ger Ebe­ne wie­der­um kann eine kon­flikt­lö­sen­de, ent­span­nen­de und stim­mungs­auf­hel­len­de Wir­kung sich ent­fal­ten, die dem Pati­en­ten hilft, sei­ne indi­vi­du­el­le Lebens­si­tua­ti­on neu zu ergrei­fen.

Über­wär­mungs­bä­der sind in ers­ter Linie ange­zeigt bei Stö­run­gen des Wärme­or­ga­nis­mus, ins­be­son­de­re wenn der Pati­ent nicht rich­tig warm wird sowie bei man­geln­den Abwehr­kräf­ten. Bei chro­nisch ent­zünd­li­chen Erkran­kun­gen, zum Bei­spiel der Gelen­ke, Bla­sé, Atem­we­ge gibt es gute Erfah­run­gen mit die­ser The­ra­pie­form. Dabei wird das Bad nie in einer aku­ten Pha­se ange­wandt. Bei Tumor­er­kran­kun­gen unter­stützt das Über­wär­mungs­bad die Gesamt­be­hand­lung. Auch bei bestimm­ten For­men ses­li­scher Erkran­kun­gen wie Depres­sio­nen und Zwangs­stö­run­gen (auch Ano­re­xie) sind Über­wär­mungs­bä­der geeig­net.

Sie soll­ten nur auf Ver­ord­nung eines damit ver­trau­ten Arz­tes durch­ge­führt wer­den. In Fra­ge kom­men sowohl Ein­zel­an­wen­dun­gen als auch Seri­en von meh­re­ren Bädern, wobei Zeit­dau­er und Tem­pe­ra­tur im Ver­lauf der Anwen­dun­gen gestei­gert wer­den kön­nen. Die­se The­ra­pie­form ist sehr auf­wen­dig in der Durch­füh­rung und mit ent­spre­chen­den Kos­ten ver­bun­den. Bezüg­lich Kos­ten­über­nah­me emp­fiehlt sich eine vor­he­ri­ge Abklä­rung bei der Kran­ken­kas­se.

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