
Ab 1. Januar 2012 können Sie, wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, unter den Spitälern frei wählen, die von den Kantonen für die Behandlung Ihrer Krankheit zugelassen sind.
Die Krankenkassen bezahlen den Aufenthalt in Spitälern ausserhalb des Wohnkantons in der Allgemeinen Abteilung allerdings nur bis zur Höhe der Kosten, welche im eigenen Wohnkanton entstehen würden. Wohnen Sie in einem Kanton, dessen Spitalpreis tiefer ist als bei uns, benötigen Sie zur vollen Kostendeckung weiterhin die Zusatzversicherung „Allgemein ganze Schweiz“. Wir raten aus diesem Grund dringend davon ab, diese Art von Zusatzversicherung per Ende 2011 zu kündigen.