Änderungen in der schweizerischen Spitalfinanzierung — Was folgt daraus für die Bezahlung Ihrer Krankenhausbehandlung?

Ab 1. Janu­ar 2012 kön­nen Sie, wenn Sie Ihren Wohn­sitz in der Schweiz haben, unter den Spi­tä­lern frei wäh­len, die von den Kan­to­nen für die Behand­lung Ihrer Krank­heit zuge­las­sen sind.

Die Kran­ken­kas­sen bezah­len den Auf­ent­halt in Spi­tä­lern aus­ser­halb des Wohn­kan­tons in der All­ge­mei­nen Abtei­lung aller­dings nur bis zur Höhe der Kos­ten, wel­che im eige­nen Wohn­kan­ton ent­ste­hen wür­den. Woh­nen Sie in einem Kan­ton, des­sen Spi­tal­preis tie­fer ist als bei uns, benö­ti­gen Sie zur vol­len Kos­ten­de­ckung wei­ter­hin die Zusatz­ver­si­che­rung „All­ge­mein gan­ze Schweiz“. Wir raten aus die­sem Grund drin­gend davon ab, die­se Art von Zusatz­ver­si­che­rung per Ende 2011 zu kün­di­gen.

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