Ab 1. Januar 2015 ist es möglich, das Gesundheitsnetz-Modell KPTwin.plus mit einem anthroposophischen Arzt oder einer anthroposophischen Ärztin abzuschliessen. Bedingung für die Teilnahme einer versicherten Person an diesem Vertrag ist, dass sie im definierten Einzugsgebiet des VAGN wohnt und einen anthroposophischen Arzt oder eine anthroposophische Ärztin des VAGN als ihre medizinische Ansprechperson wählt. Der gewählte anthroposophische Arzt oder die Ärztin gilt als Betreuungsarzt und ist damit erste Vertrauensperson für alle Gesundheitsfragen. Gemeinsam mit dem gewählten Arzt/der gewählten Ärztin wird die individuelle Therapie festgelegt oder zum Beispiel die Zuweisung zu einem Spezialisten. Dabei wird das Portemonnaie im Vergleich zu einer normalen Grundversicherungsprämie der KPT um 20% entlastet.
Seit der Gründung des Vereins Anthroposophisches Gesundheitsnetz im Jahr 2009 konnten wichtige Krankenversicherer als Partner für ein alternatives Grundversicherungsmodell gewonnen werden. Zentrale Leitlinie ist die aktive Einbindung der Versicherten in ihre nachhaltige Gesunderhaltung. In der Vergangenheit konnten solche Verträge mit den Krankenversicherungen Sympany, Swica, Concordia und EGK abgeschlossen werden. Per 1. Januar 2015 tritt nun auch der Vertrag mit der Krankenversicherung KPT in Kraft.
Interessierte KPT-Versicherte, die noch kein Gesundheitsnetz-Modell KPTwin.plus abgeschlossen haben oder ins VAGN-Netz wechseln möchten, wenden sich bitte direkt an ihre persönliche Kundenberaterin, ihren persönlichen Kundenberater der KPT.
Für alle anderen Interessierten:
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